Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizeibehörde erhalten? Sie möchten wissen, wie Sie sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft verhalten sollen? Sie überlegen, ob Sie einer polizeilichen Vorladung Folge leisten müssen oder was Sie unternehmen sollten? Oder ist Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt worden?
Als Ihr Anwalt und Verteidiger unterstütze Sie in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens. Ich bin somit vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht für Sie als Ihr Verteidiger tätig.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegt dabei auf der Strafverteidigung des Beschuldigten, insbesondere bei Straßenverkehrsdelikten, aber auch bei
Delikten wie z.B. Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder weiteren Tatbeständen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) oder den strafrechtlichen Nebengesetzen.
Auch im Bereich des Jugendstrafrechts bin ich als Anwalt und Verteidiger der Jugendlichen oder Heranwachsenden, denen eine Straftat vorgeworfen wird, tätig und behilflich.
Als Strafverteidiger vertrete ich die rechtlichen Interessen meiner Mandanten, die meist aus dem Großraum Düsseldorf, also aus Langenfeld (Rheinland) und Monheim am Rhein, Hilden,
Leverkusen, Leichlingen, Solingen und aus dem Kreis Mettmann zu mir in meine Anwaltskanzlei kommen, gerne kompetent und zielgerichtet.
Ihr Rechtsanwalt Roland Graf in Langenfeld
Tel. 02173 – 912733 oder nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.
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