Anwaltskanzlei Graf Langenfeld, Anwalt Langenfeld, Vertretung vor Gericht
Anwaltskanzlei Graf Langenfeld, Anwalt Langenfeld, Vertretung vor Gericht

Kosten und Gebühren

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten wird oft überschätzt. Ich werde Sie selbstverständlich bereits in unserem Erstgespräch über die zu erwartenden Kosten aufklären. Sie haben dann die Möglichkeit, in Ruhe zu entscheiden, ob Sie von mir in Langenfeld beraten werden möchten oder mich damit beauftragen wollen, für Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit tätig zu werden. Bitte beachten Sie aber, dass mir eine kostenlose Rechtsberatung nicht möglich ist.

 

Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen. Es besteht auch die Möglichkeit, von den gesetzlichen Gebühren durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung  abzuweichen. Dabei sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

 

Für eine Erstberatung entstehen dem Verbraucher nach dem RVG Anwaltskosten in Höhe von höchstens 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Ob dieser Höchstrahmen zur Anwendung kommt, ist vom Einzelfall abhängig.

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und der Versicherungsfall eingetreten ist, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und bitte Ihre Versicherung um die Kostenübernahme.

Für den Fall, dass Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Kosten für eine Beratung selbst tragen zu können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Ich werde meine Tätigkeit dann mit der Staatskasse abrechnen. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass ich Sie im Rahmen der Beratungshilfe nur dann beraten kann, wenn mir vor der Beratung der Beratungshilfeschein zur Verfügung gestellt wird.

Kein Geld zum Prozessieren? Hier hilft die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe weiter. Sie kommt insbesondere für diejenigen in Betracht, die glauben, sich aus finanziellen Gründen nicht auf einen Rechtsstreit einlassen zu können. Über die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe entscheidet das Gericht nach vorheriger Prüfung der Erfolgsaussichten Ihres Rechtsbegehrens und nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Über weitere Einzelheiten zur Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe werde ich Sie gerne informieren.

 

Sprechen Sie mich bitte offen auf die Gebührenfrage an.

Anwaltskanzlei Roland Graf
Marktplatz 16
40764 Langenfeld (Rheinland)

Rufen Sie einfach an unter:

02173 – 912733

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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